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- Betrifft: Mandanten mit Rechtsschutzversicherungen, insbesondere Advocard

Mandanten mit Rechtsschutzversicherungen, insbesondere Mandanten, die bei der Advocard Rechtsschutzversicherung AG rechtsschutzversichert sind, werden gebeten, vor Auftragserteilung eine verbindliche und schriftliche Deckungszusage ihres Rechtsschutzversicherers für den konkreten Fall vorzulegen. Allein die Vorlage der "Advocard" (oder die Karte einer anderen Rechtsschutzversicherung) genügt zur Übernahme des Mandats nicht!

Zur weiterführenden Lektüre zum Thema Rechtsschutzversicherungen sei diese Seite empfohlen: www.rsv-blog.de . Dort finden Sie gewiss auch etwas zu Ihrem Rechtsschutzversicherer.

- Rechtsanwalt „contra“ anerkannte Schuldnerberatungsstelle

Jeder Schuldner steht, hat er erst einmal den Entschluss gefasst, sich mit seinen Schulden auseinanderzusetzen, vor der Wahl, sich entweder an einen Rechtsanwalt oder an eine der anerkannten Schuldnerberatungsstellen zu wenden. Die Entscheidung von ver- oder überschuldeten Verbrauchern, sich im Rahmen der Insolvenzvorbereitung oder Schuldenbereinigung an einen Rechtsanwalt, anstelle einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle zu wenden, sollte dabei vor allem vom Faktor Zeit getragen sein. Sofern Sie als Schuldner bereit sind, die mehrmonatigen Wartezeiten der (u.a. Berliner) Schuldnerberatungsstellen in Kauf zu nehmen, genießen Sie dort den Vorteil, nahezu kostenfrei die Leistungen in Anspruch nehmen zu können. Die Schuldnerberatungsstellen erhalten für Sie aus öffentlichen Kassen eine „Fallpauschale“, im Normalfall haben Sie hier keinen Eigenanteil zu tragen. In diesem Zusammenhang sei noch auf die diversen „Schuldnerberater“ hingewiesen, die keine staatliche Anerkennung haben, häufig teurer sind als Rechtsanwälte und nicht selten den Hinweis führen, konsequenterweise keine Rechtsberatung durchführen zu dürfen. Nach der hier vertretenen Auffassung ist eine rechtliche Betrachtung der Ver- oder Überschuldungssituation und eine dahingehende Beratung, schon allein wegen der Berührung der zivil-, straf- und insolvenzrechtlichen Fragestellungen unerlässlich, so dass eine Abtrennung rechtlicher Fragen im Bereich der Schuldner- und Insolvenzberatung mehr als fragwürdig erscheint.

Steht Ihnen ausreichend Zeit zur Verfügung, so wenden Sie sich bitte an eine der anerkannten Schuldnerberatungsstellen. Welche die für Sie (bezirksabhängig) zuständige Beratungsstelle ist, erfahren Sie auf der Internetpräsenz der Landesarbeitsgemeinschaft der Schuldner- und Insolvenzberatung Berlin e.V.

Vor dem Hintergrund des Vollstreckungsdrucks der Gläubiger, drohender Gerichtsprozesse, einschüchternder Inkassoschreiben und einer häufig einhergehenden Verschlechterung der persönlichen Gesamtsituation steht gerade Zeit aber nur den wenigsten Schuldnern zur Verfügung. Um eine unverzügliche Sachbearbeitung Ihres Schuldenproblems und damit auch eine zeitnahe Verbesserung dieser Gesamtsituation zu gewährleisten, sollte dem Gang zum Rechtsanwalt daher stets der Vorzug gegeben werden.  Der Rechtsanwalt wird im Rahmen der Schuldenbereinigung und Insolvenzvorbereitung nahezu die gesamte Korrespondenz für Sie führen, wo nötig, mit Ihren Gläubigern verhandeln und Sie ggf. auf sicherem Weg in und auf Wunsch sogar durch Ihr Insolvenzverfahren begleiten. Die staatlich anerkannte Schuldnerberatung steht Ihnen - der Name verrät es bereits - vordergründig beratend zur Seite, während die genannten Maßnahmen durch den häufig bereits völlig überforderten Schuldner selbst durchzuführen sind. Im Vergleich dazu arbeitet der Schuldner lediglich dem Rechtsanwalt zu und kann sich in dieser Zeit bereits beruhigt um andere Dinge, wie bspw. die Suche nach einer Anstellung oder ähnliches kümmern. Nicht unerwähnt darf aber bleiben, dass der Anwalt für seine Tätigkeit vergütet werden muss. Die Höhe der Vergütung unterscheidet sich von Anwalt zu Anwalt, so dass Preis- und auch Leistungsvergleiche lohnen können. In jedem Fall werden die hier aufzuwendenden und häufig nicht sehr hohen Kosten durch den Zeitgewinn aufgrund der drastisch verkürzten Wartezeit bis zur Insolvenzantragstellung und damit schließlich auch zur Erlangung der Schuldenfreiheit (Restschuldbefreiung) relativiert. Viele Anwälte werden Ihnen ohnehin anbieten, die Gebühren in Raten auszugleichen. Hingegen werden die Ratenzahlungen an die Gläubiger zumeist bereits zu diesem Zeitpunkt gestoppt oder auf das unvermeidbare Maß (Pfändungsgrenze) reduziert, so dass sich häufig schon mit der Beauftragung des Rechtsanwalts gar ein wirtschaftlicher Vorteil für den Schuldner ergibt.

Letztendlich muss jeder Schuldner selbst entscheiden, ob er es vorzieht, „Fall“ oder Mandant zu sein. Die vorgenannten Erwägungen können und sollen bei der Findung dieser Entscheidung eine Hilfestellung sein.