Regelinsolvenz & Sanierung
Das Regelinsolvenzverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, das dazu dient, die finanzielle Situation eines insolventen Unternehmens zu regeln.
Es ist das reguläre Verfahren zur Abwicklung einer Insolvenz und unterscheidet sich vom Verbraucherinsolvenzverfahren, welches für natürliche Personen vorgesehen ist, die wenige Gläubiger haben und keine Forderungen aus Arbeitnehmerverhältnissen. Die Regelinsolvenz steht vor allem juristischen Personen offen, jedoch auch natürlichen Personen, die selbständig tätig sind oder es einmal waren. Hier müssen jedoch weitere Voraussetzungen hinzutreten. Voraussetzung für die Antragstellung ist das Vorliegen eines Insolvenzgrundes, welche in § 17 InsO und in § 19 InsO geregelt sind. Dies sind die Zahlungsunfähigkeit und die Überschuldung. Gemeinsam mit Ihnen wird geprüft, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und ggf. eine Antragspflicht besteht, um eine Insolvenzverschleppung, aber auch eine der anderen eventuell in Betracht kommenden Straftaten zu vermeiden.
Im Regelinsolvenzverfahren wird zunächst ein Sachverständiger bestellt, der prüft, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und der feststellt, ob eine kostendeckende Masse, sprich schuldnerisches Vermögen, vorhanden ist, um die voraussichtlichen Verfahrenskosten zu decken. Ist dies nicht der Fall, wird das Verfahren nicht eröffnet, sondern der Antrag mangels Masse zurückgewiesen. Natürlich Personen haben die Möglichkeit der Stellung eines Kostenstundungsantrages. Das Vorliegen der Voraussetzungen prüfe ich gemeinsam mit Ihnen. Kommt der Sachverständige zu dem Ergebnis, dass ein Eröffnungsgrund vorliegt und ausreichend Masse vorhanden ist, wird ein Insolvenzverwalter bestellt, der die Vermögenswerte des Unternehmens verwaltet und versucht, diese bestmöglich zu verwerten, um die Gläubiger zu befriedigen. Der Insolvenzverwalter prüft auch die angemeldeten Forderungen der Gläubiger und entscheidet über deren Anerkennung oder Ablehnung.
Im Laufe der vergangenen Jahre wurden durch den Gesetzgeber mehr und mehr Instrumente zur Verfügung gestellt, um sowohl vorinsolvenzlich, aber auch im Insolvenzverfahren dem Unternehmen eine Sanierung und/oder Restrukturierung zu ermöglichen. Insbesondere die Insolvenz in Eigenverwaltung, in der der Schuldner das Unternehmen fortführt, hat sich als das am häufigsten in Anspruch genommene, aber auch als das erfolgreichste Sanierungsinstrument etabliert. Hier kann z.B. durch die Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes eine erhebliche unternehmerische Entlastung erfolgen, die dem Unternehmen viel finanziellen Spielraum und somit Luft für eine Sanierung verschafft. Sprechen Sie mich an, ob eine solche Insolvenz in Eigenverwaltung für Ihr Unternehmen in Betracht kommt.
Gleichzeitig bietet das Regelinsolvenzverfahren dem insolventen Unternehmen die Möglichkeit, sich von seinen Schulden zu befreien und einen wirtschaftlichen Neuanfang zu ermöglichen. Es kann jedoch auch zur Liquidation des Unternehmens führen, wenn eine Sanierung nicht möglich ist.
Das Regelinsolvenzverfahren ist in Deutschland in der Insolvenzordnung geregelt und folgt einem festgelegten Ablauf, der unter anderem die Eröffnung des Verfahrens, die Prüfung der Insolvenzmasse, die Gläubigerversammlung und die Verteilung der Insolvenzmasse umfasst.
Bei der Regelinsolvenz von natürlichen Personen, wie auch im Verbraucherinsolvenzverfahren, wird nach drei Jahren Restschuldbefreiung erteilt.