Insolvenzverwaltung

Seit rund 15 Jahren werde ich von den verschiedenen Berliner Amtsgerichten zum Insolvenzverwalter und Treuhänder bestellt. Insbesondere für die Interessenvertretung von Gläubigern, aber auch von Schuldnern, ist es vorteilhaft, die Situation der Verfahrensbeteiligten von beiden Seiten zu kennen.

Dadurch kann unter anderem zum Beispiel für Gesellschafter und Geschäftsführer schon frühzeitig abgesehen werden, was ein Insolvenzverwalter im eröffneten Verfahren vorhat und gegebenenfalls kann rechtzeitig reagiert oder interveniert werden, insbesondere auf dem Gebiet der Durchsetzung sogenannter insolvenzspezifischer Ansprüche gegen die Organe einer Gesellschaft oder im Bereich der Insolvenzanfechtung.

Als Insolvenzverwalter in Verbraucherinsolvenzverfahren ist nicht selten Fingerspitzengefühl gefragt, wenn man versteht, welcher angespannten Situation die Schuldner häufig im privaten oder im beruflichen Umfeld durch die Insolvenz ausgesetzt sind. Ich habe im Lauf der Jahre gesehen, wie wichtig es ist, den Verfahrensbeteiligten auch als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen.

Meine Erfahrung als Insolvenzverwalter bringe ich regelmäßig in der Beratung von Unternehmen, Geschäftsführern, Gesellschaftern und selbstverständlich auch überschuldeten Verbrauchern ein.